Willkommen beim digitalen Verbandskalender von Revierjagd Luzern. Diese Übersichtsseite ersetzt die bisherige gedruckte Jagdagenda und bietet allen Luzerner Jägerinnen und Jägern stets tagesaktuelle Informationen. Hier findest du alle Termine, Kurse und Versammlungen unseres Verbandes, aller Sektionen sowie Partnerorganisationen auf einen Blick.
Termin fehlt oder hat sich geändert?
Sektionen und Obleute können neue Termine oder Mutationen per E-Mail an die Geschäftsstelle melden:
geschaeftsstelle@rjl.ch.
Kantonaler Jagdkalender & Jagdausübung (LAWA)
Die offiziellen Schon- und Jagdzeiten sowie die Ausführungsbestimmungen für das jeweilige Jagdjahr werden von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (LAWA) des Kantons Luzern herausgegeben. Um stets die aktuell gültigen Bestimmungen zu konsultieren, verweisen wir direkt auf die kantonalen Dokumente:
An welchen Tagen darf im Kanton Luzern nicht gejagt werden?
Gemäss § 25 des Kantonalen Jagdgesetzes (KJSG) ist an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen die Ausübung der Jagd im ganzen Kanton verboten. An Gemeindefeiertagen gilt das Verbot auf dem Gebiet der betreffenden Gemeinde.
Öffentliche Ruhetage gemäss RLG (§ 1a):
- Neujahr (01.01.), Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam
- Bundesfeiertag (01.08.), Maria Himmelfahrt (15.08.), Allerheiligen (01.11.)
- Maria Empfängnis (08.12.), Weihnachten (25.12.), Stephanstag (26.12.)
- Zusätzlich: Gemeindespezifische Feiertage (Patroziniumsfest, Josefstag – sofern von der Einwohnergemeinde als Ruhetag erklärt).
Meldepflicht bei Hegeabschüssen: Organe der Jagdaufsicht sowie Jagdpächter/innen sind berechtigt, kranke oder verletzte Tiere ohne zeitliche und örtliche Einschränkung zu erlegen. Jede Schussabgabe an Sonntagen, Ruhetagen sowie zur Nachtzeit ist jedoch umgehend der Einsatzleitzentrale der Luzerner Polizei zu melden sowie der zuständigen Dienststelle zur Kenntnis zu bringen (§ 27 KJSG).
Regeln für Jägerinnen und Jäger
- Beachte alle Bestimmungen der Jagdgesetzgebung!
- Bediene Dich der Weidmannssprache!
- Die Sicherheit der Mitmenschen bei der Jagd soll Deine erste Pflicht sein.
- Trage das Gewehr mit der Mündung nach oben!
- Entlade Dein Gewehr vor dem Passieren von Hindernissen, nach jedem Trieb und vor jeder Rast.
- Schiesse auf kein Tier, das Du nicht jagdgerecht angesprochen (erkannt) hast!
- Beim Schrotschuss auf Wild schiesse niemals auf eine grössere Distanz als 30 Meter!
- Mutwilliges Töten von Tieren ist unmenschlich.
- Lass ein angeschossenes Tier keine Sekunde leiden; die zweite Patrone soll Dich nicht reuen! Halte sofort gründliche Nachsuche.
- Denke und jage weidmännisch; sei höflich und freundlich gegenüber Grundbesitzern – Du benützt ihr Land als Gast.