Das neue Geldspielgesetz ersetzt das alte Lotterie- und Spielbankengesetz
Die Schweiz hat seit dem 1. Januar 2019 ein neues Geldspielgesetz (BGS).
Das Geldspielgesetz ersetzt das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923. Im Rahmen einer aufgrund eines Referendums gegen das Geldspielgesetz notwendigen Volksabstimmung hat sich die Schweizer Bevölkerung am 10. Juni 2018 mit einer Mehrheit von 87 % für das neue Geldspielgesetz ausgesprochen.
Im Zuge des neuen Geldspielgesetzes untersteht die Tombola am alljährlichen Fäälimärt in Sursee neu einer kantonalen Bewilligungspflicht durch den Regierungsrat (Kantonale Geldspielverordnung (KGSV)). Dies hat zur Folge, dass die Tombola von der Fäälimärtkommission neu strukturiert werden musste und entsprechende Anpassungen nötig wurden.
Die kantonale Umsetzung erfolgte am 01. Juli 2020 und kann hier abgerufen werden.
Die Fäälimärtkommission musste daher den Lospreis erhöhen, um die gesetzliche Vorgabe überhaupt zu erreichen. Die Preisquote liegt nach neuem geltendem Recht bei min. 10%. Diesbezüglich werden ab dem Fäälimärt 2023 «Zusatzpreise» (in Form eines Flaschenöffners) auf die Losbunde verteilt. Die Zusatzpreise liegen im Jahr 2023 bei rund 340 Stück. Dies hat zur Folge, dass nicht jeder Bund mit einem «Zusatzpreis» bestückt ist. Der Losbund besteht neu aus 25 statt 50 Losen. Das beliebte «Fäälimärtmesser» und die Losnummer für die Ziehung des Hauptgewinns (Auto) ist jedoch wie gewohnt in sämtlichen Losbunden vorhanden.
Anpassungen bezüglich Trefferplan / Lospreise:
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2019 (alt) |
2023 (neu) |
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Plansumme |
Ca. CHF 80'000.- |
Ca. CHF 80'000.- |
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Stückpreis Lose |
CHF 2.- |
CHF 4.- |
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Anzahl Bunde |
800 Bunde |
800 Bunde |
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Stückzahl pro Losbund |
Losbund à 50 Stück |
Losbund à 25 Stück |
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Bemerkung Losverkauf 2023 |
Jedes 10. Los ist ein Treffer. |
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Bei Fragen steht unser Ressortleiter Tombola, Fredy Haas, unter folgender Mailadresse gerne zur Verfügung: haasfredy@bluewin.ch