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Jagen im Kanton Luzern

Jagen im Kanton

Auftrag und Leistungen der Jagd

Der Kanton Luzern gehört zu den sogenannten Revierkantonen - sprich die Jagd wird in Jagdgesellschaften ausgeführt, welche für eine Dauer von 8 Jahren ein räumlich klar definiertes Revier pachten. Der Staat als Inhaber des Jagdregals gibt den Pächtern die Erlaubnis, nach klar definierten Vorgaben innerhalb dieses Reviers zu jagen.

Jagd im weiteren Sinn ist ein Instrument zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Es basiert auf den Ausgleich unter den Wildpopulationen und dem Lebensraum. Damit können einerseits benachteiligte Tierarten gefördert und andererseits Wildschäden an der Vegetation, an anderen Tieren und an Menschen verhütet und begrenzt werden. Die Jagd trägt auch wesentlich zur Wildgesundheit bei. Mit der Jagd werden schliesslich wertvolle Produkte der Natur für die Gesellschaft verfügbar gemacht, etwa schmackhafte Wildgerichte oder attraktive heimische Pelzprodukte.  

Jagd ist eine behördliche Aufgabe, die in der Bundesverfassung verankert ist. Die Verwaltung kann dabei auf die freiwillige und fachmännische Unterstützung der Jägerschaft zählen, die mit ihren Gebühren die Arbeit der kantonalen Jagdverwaltungen und der staatlichen Wildhüter und damit ganzer Ämter finanziert. Jäger müssen eine strenge Prüfung bestehen; sie bilden sich ständig weiter, etwa in der Handhabung ihrer Schusswaffen.

Jagd gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Die herausfordernde Auseinandersetzung mit frei lebenden Wildtieren, die für frühe Menschen wichtiger Bestandteil der Nahrung waren, stellte einen wesentlichen Auslöser der menschlichen Evolution dar. Diese Tradition entwickelt sich ständig weiter und hält mit dem Lauf der Zeit Schritt. Moderne Jagd ist nachhaltig; sie trägt den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anliegen Rechnung. Sie wird auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kriterien geplant und ausgeführt.