Der Kanton Luzern ist in 123 Reviere unterteilt. Bei der Revierabgrenzung wurden jagdliche und wildbiologische Kriterien berücksichtigt, oft folgen die Reviergrenzen den Gemeindegrenzen.
Das grösste Revier misst 2961 ha und das kleinste 331 ha.
Mit Eintritt in den Verband erwirbt jedes Verbandsmitglied gleichzeitig die Sektionsmitgliedschaft, wobei zwischen der Sektion am eigenen Wohnsitz oder der Sektion gewählt werden kann, wo die Jagd ausgeübt wird.
Die Sektionen widmen sich den folgenden Aufgaben:
- Verbindung zu den einzelnen Jagdgesellschaften und zur Mitgliederbasis;
- Betreuung des Kurswesens;
- Abgabe von Wahlvorschlägen zuhanden des Verbandsvorstandes;
- Betreuung des Kondolationswesens;
- Unterstützung der Obmänner in allen jagdlichen Fragen;
- Anträge für Ehrungen;
- Durchführung von jagdlichen Anlässen.