In einer stark beanspruchten Natur kämpft die wild lebende Tierwelt um ihren Platz. Von einem "natürlichen Gleichgewicht" kann schon lange keine Rede mehr sein. Die Verödung der Landwirtschaftsflächen, die Ausforstung der Wälder und der Einsatz chemischer Hilfsmittel gefährden viele Tierarten. In dieser gestörten und gefährdeten Umwelt hat die Jagd einen klaren Ordnungs- und Regulierungsauftrag. Sie geht Hand in Hand mit Tier- und Artenschutz.
Der gesetzliche Auftrag
"Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel sind zu erhalten; bedrohte Tierarten zu schützen; die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen und eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd ist zu gewährleisten" (Art. 1 Jagdgesetz).
Die Jäger setzen sich ein für:
- eine kontrollierte und sachkundige Bejagung der Wildbestände zum nötigen Ausgleich und zur Erhaltung eines gesunden, ökologisch angepassten Wildbestandes;
- Einrichten von Ruhezonen für das Wild;
- Aufwertung der Biotope für die wildlebende Tierwelt durch Pflanzen von Hecken, Beratung und Mitarbeit von Grundstückbesitzern;
- Anbringen von Schutzmassnahmen gegen Verbissschäden bei Wiederaufforstungen;
Hier können Sie ein PDF zum Ressortbericht 2009 herunterladen: