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Jagen im Kanton Luzern

Jagen im Kanton

Der Ursprungsschein und die Marke

Der Ursprungsschein und die Marke
Das neue Lebensmittelgesetz des Bundes ist per 1.1.2017 in Kraft getreten. Die Inkraftsetzung des neuen Lebensmittelgesetzes hat für uns Jägerinnen und Jäger konkrete Auswirkungen.
Nach Art. 20 VSFK (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle) müssen Jägerinnen und Jäger das Jagdwild mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen und verschiedene Punkte schriftlich bescheinigen, die vom Bund in seiner Formularvorlage vorgegeben sind (gemäss Art. 40 VSFK legt der Bund die Ausgestaltung der Formulare fest).

RJL hat in Zusammenarbeit mit dem lawa und dem kantonalen Veterinärdienst einen für die Jagdpraxis tauglichen, einheitlichen Ursprungsschein für Jagdwild erarbeitet, der die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllt und durch den kantonalen Veterinärdienst genehmigt wurde. Für unser verwertbares Jagdwild (gemäss den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes) ist ab Beginn des Jagdjahres 2018/2019 zwingend ein Ursprungsschein zu verwenden. Ob dabei der Ursprungsschein von Revierjagd Luzern eingesetzt oder ein selbst erstellter Ursprungsschein der Jagdgesellschaft verwendet wird, ist jeder Jagdgesellschaft / jeder Jägerin / jedem Jäger selber überlassen. Der Ursprungsschein von Revierjagd Luzern erfüllt aber in jedem Fall die gesetzlichen Mindestanforderungen und ist durch die zuständigen Stellen genehmigt.

Revierjagd Luzern hat den Ursprungsschein in Blöcken zu je 50 Exemplaren (je 1 Original mit 2 Durchschlägen) anfertigen lassen. Das Original geht zusammen mit einem Durchschlag für den Endabnehmer an den Wildbretverwerter (Metzgerei/Zwischenhändler) und ein Durchschlag bleibt bei der Jagdgesellschaft.

Blöcke mit 50 Ursprungsscheinen können durch die Jagdgesellschaften bei der Geschäftsstelle von RJL bezogen werden.

Aufgrund der konkreten Umsetzung des geltenden Lebensmittelgesetztes, den getroffenen Abklärungen und den geführten Gesprächen wird nebst dem Ursprungsschein auch eine Marke für jedes Wildtier erforderlich sein. Ursprungsschein und Marke müssen eine unverwechselbare und eindeutige Kennzeichnung aufweisen, also eine entsprechende Nummerierung tragen. Die Marke ist am Wildtier so anzubringen, dass die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist. Die Marke ist beim aufgebrochenen Wildtier im Rippenbereich anzubringen (nicht an den Läufen).

Revierjagd Luzern hat nebst dem Ursprungsschein entsprechende Marken erstellen lassen. Die Marken sind mit dem Logo von Revierjagd Luzern versehen und fortlaufend nummeriert. Die Marken können durch die Jagdgesellschaften bei der Geschäftsstelle ebenfalls in Bündeln zu 50 Stück bezogen werden. Die abgegebenen, fortlaufenden Nummern werden bei der Geschäftsstelle registriert. Die Nachverfolgbarkeit aufgrund der einzelnen Nummern ist damit gegeben.

Ursprungsschein und Marke werden durch die Geschäftsstelle im Gesamtpaket zu den Selbstkosten von CHF 30.-- abgegeben. Die Kosten pro Set Ursprungsschein und Marken belaufen sich damit auf minimale CHF -.60! Eine Investition die sich für uns Jäger mit Blick auf die Wildbrethygiene auf jeden Fall lohnt.

Geschätzte Jägerinnen und Jäger

Wir erfüllen mit dem offiziellen Ursprungsschein von Revierjagd Luzern und den entsprechenden Marken die Anforderungen des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes. Die Kosten für ein Set Ursprungsschein und Marke sind nach Ansicht von Revierjagd Luzern zu vernachlässigen, bringen aber für unser einheimisches Wild einen Mehrwert für den Konsumenten und entlasten uns von einer amtlichen Fleischschau.

Wie bereits erwähnt, ist die Verwendung des offiziellen Ursprungsscheines und der Marken für die einzelnen Jagdgesellschaften und Jäger nicht zwingend. Revierjagd Luzern weist darauf hin, dass bei einem haftungsrechtlichen Fall aufgrund eines selbsterstellten, inoffiziellen Ursprungsscheines ein Restrisiko und damit verbundene strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen werden können. Revierjagd Luzern empfiehlt daher allen Jagdgesellschaften, Jägerinnen und Jägern den Einsatz der offiziellen Ursprungsscheine und Marken.

Peter Krummenacher
Geschäftsstelle RJL