NEIN ZUR TIERANWALT-INITIATIVE VOM 7. MÄRZ 2010

02.03.2010 | Die Initiative führt zu mehr Bürokratie und Kosten, ohne dass sie den Tieren etwas nützt. Das Schweizer Tierschutzrecht gehört schon heute zu den strengsten der Welt. Das Tierwohl ist durch einen konsequenten Vollzug der bestehenden Tierschutzgesetzgebung sicherzustellen. Der flächendeckende Zwang zu Tieranwälten führt hingegen zu einer Aufblähung der Bürokratie und gefährdet die massgeschneiderten und funktionierenden Lösungen in den Kantonen.


 

Das neue Schweizer Tierschutzgesetz (TschG) und die Strafprozessordnung geben den Kantonen bereits heute die notwendigen Instrumente in die Hand, um das hohe Schweizer Tierschutzniveau zu sichern. Ein strenger Vollzug gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften. Information, Ausbildung und Motivation der Tierhalter stehen beim Tierschutzgesetz im Vordergrund. Die Tieranwalt-Initiative ist diesem Konzept fremd und bringt keinen Mehrwert.

Die Kantone haben bereits jetzt die Möglichkeit, Tierschutzanwälte einzusetzen, wenn sich dieses Instrument für ihre Situation eignet (z.B. Zürich). Die zwingende und flächendeckende Installierung von Tierschutzanwälten würde hingegen in die gut funktionierenden Strukturen der Kantone eingreifen und zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie sowie zu höheren Kosten für Kantone, Gerichte und Tierhalter führen.

Tieranwälte nützen den Tieren nichts. Sie verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Vielmehr werden auch unnötige Verfahren zwecks Legitimation der Anwaltsstellen durchgeführt. Die Einführung eines Tieranwalts stellt zudem ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte in allen möglichen Gebieten dar. Eine solche Entwicklung ist unerwünscht und führt zu einer unnötigen Aufblähung des Justizapparats.
 
Diese Gründe sprechen für eine klare Ablehnung der Tieranwalt-Initiative am 7. März 2010. 

AKTUELL

Biodiversität - Ausstellung vom 26.6.2010 in Vitznau

Bei herrlichem Wetter und hochsommerlichen Temperaturen fand am Samstag 26. Juni der Tag der Biodiversität an der Rigisüdseite statt. Bei der Talstation der Vitznau-Rigibahn, also direkt am Ufer des Vierwaldstättersees, offenbarten die Aussteller eine grosse Vielfalt an Produkten und Informationen.

 

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